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TO|Consulting
Newsletter 02.2015
>Fahrtenbuchauflage aufgrund Verkehrsverstoßes: Fahrzeughalter zur Mithilfe bei der Identifizierung des Fahrers verpflichtet >Pauschale "Kontogebühr" für Bausparverträge in der Darlehensphase zulässig >Vorsteuer aus Insolvenz¬verwalter¬vergütung in vollem Umfang abzugsfähig >Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Versicherungsnehmer muss Versicherung bereits regulierten Schaden teilweise ersetzen Newsletter02.2015.pdf Adobe Acrobat Dokument [106.4 KB] Download |
Newsletter 01.2015
>Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn rechtmäßig
>Bei bestrittener Forderung darf keine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen und auch nicht mit einer solchen Datenübermittlung gedroht werden
>Autofahrer muss in weniger als einer Sekunde auf Wechsel der Ampel von grün auf gelb mit einer Bremsung reagieren
Newsletter_2015_1_overbeeke.de.pdf
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>Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn rechtmäßig
>Bei bestrittener Forderung darf keine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen und auch nicht mit einer solchen Datenübermittlung gedroht werden
>Autofahrer muss in weniger als einer Sekunde auf Wechsel der Ampel von grün auf gelb mit einer Bremsung reagieren
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Newsletter 08.2014
>Kein Werbungskostenabzug für Computerzeitschriften
>Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen
>Auch geringe Farbabweichung bei Neuwagen stellt Sachmangel dar
Newsletter_VIII_overbeeke.de.pdf
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>Kein Werbungskostenabzug für Computerzeitschriften
>Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen
>Auch geringe Farbabweichung bei Neuwagen stellt Sachmangel dar
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Newsletter 07.2014
>Keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt bei bloßem In-der-Hand-halten des Handys
>Kündigung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase der Altersteilzeit möglich
>Anspruch auf Abgeltung bezahlten Jahresurlaubs bleibt auch im Falle des Todes eines Arbeitnehmers erhalten
Newsletter_VII_overbeeke.de.pdf
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>Keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt bei bloßem In-der-Hand-halten des Handys
>Kündigung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase der Altersteilzeit möglich
>Anspruch auf Abgeltung bezahlten Jahresurlaubs bleibt auch im Falle des Todes eines Arbeitnehmers erhalten
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Newsletter 06.2014
>Handyverbot am Steuer: Aufnahme des Handys zur Ablage an einem anderen Ort begründet keine Ordnungswidrigkeit
>Verdacht eines Diebstahls durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber darf nicht heimlich Spind des Arbeitnehmers durchsuchen
>Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 % begründet allein keine Verurteilung wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchst-geschwindigkeit
Newsletter_VI_overbeeke.de.pdf
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>Handyverbot am Steuer: Aufnahme des Handys zur Ablage an einem anderen Ort begründet keine Ordnungswidrigkeit
>Verdacht eines Diebstahls durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber darf nicht heimlich Spind des Arbeitnehmers durchsuchen
>Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 % begründet allein keine Verurteilung wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchst-geschwindigkeit
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Newsletter 05.2014
>E-Mail-Werbung: Unternehmen muss Einwilligung des Verbrauchers beweisen
>Zugang einer Kündigung durch Einwurf in Hausbriefkasten gegen 11.18 Uhr
>http://wifawi.jimdo.com/to-consulting/newsletter-downloads/
Newsletter_V_overbeeke.de.pdf
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>E-Mail-Werbung: Unternehmen muss Einwilligung des Verbrauchers beweisen
>Zugang einer Kündigung durch Einwurf in Hausbriefkasten gegen 11.18 Uhr
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Newsletter 04.2014
>Streit über die Nutzung eines Busses: Busfahrer zu Schmerzensgeld wegen Körperverletzung verurteilt
>Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder der Arbeitnehmer wegen Verstößen gegen Lenkzeiten und Ruhezeiten stellen Arbeitslohn dar
>Keine Urlaubsabgeltung bei Krankheit während der Altersteilzeit
>Kündigungsschreiben des Arbeitgebers geht trotz urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers zu
Newsletter_IV_overbeeke.de.pdf
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>Streit über die Nutzung eines Busses: Busfahrer zu Schmerzensgeld wegen Körperverletzung verurteilt
>Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder der Arbeitnehmer wegen Verstößen gegen Lenkzeiten und Ruhezeiten stellen Arbeitslohn dar
>Keine Urlaubsabgeltung bei Krankheit während der Altersteilzeit
>Kündigungsschreiben des Arbeitgebers geht trotz urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers zu
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Newsletter 03.2014
>SCHUFA muss Verbraucher nicht über genaue Berechnung und Gewichtung der Kreditwürdigkeit aufklären
>Zeitraum von zehn Jahren zwischen beruflicher Tätigkeit und Krankheitsdiagnose lässt nicht auf ursächlichen Zusammenhang für mögliche Berufskrankheit schließen
>Anspruch auf Versicherungsschutz bei Anwendung einer alternativen Behandlungsmethode bei unheilbarer Krankheit
Newsletter III overbeeke.de.p
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>SCHUFA muss Verbraucher nicht über genaue Berechnung und Gewichtung der Kreditwürdigkeit aufklären
>Zeitraum von zehn Jahren zwischen beruflicher Tätigkeit und Krankheitsdiagnose lässt nicht auf ursächlichen Zusammenhang für mögliche Berufskrankheit schließen
>Anspruch auf Versicherungsschutz bei Anwendung einer alternativen Behandlungsmethode bei unheilbarer Krankheit
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Newsletter 02.2014
>Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h in geschlossener Ortschaft rechtmäßig
>Parken in zweiter Spur - Fahrzeugbesitzer trägt bei Unfall Mitschuld
>Verschweigen von zahlreichen Arztbesuchen sowie schweren Erkrankungen berechtigt Versicherung zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatz-versicherung
Newsletter II overbeeke.de.pd
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>Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h in geschlossener Ortschaft rechtmäßig
>Parken in zweiter Spur - Fahrzeugbesitzer trägt bei Unfall Mitschuld
>Verschweigen von zahlreichen Arztbesuchen sowie schweren Erkrankungen berechtigt Versicherung zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatz-versicherung
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SEPA - EU verlängert die Übergangsfrist
Die EU-Kommission wird die Übergangsfrist für die Einführung des neuen europäischen Zahlungssystems Sepa um sechs Monate verlängern. Für einen "reibungslosen Übergang" sei die Umstellung nicht weit genug.
Sepa_Fristverlängerung.pdf
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Die EU-Kommission wird die Übergangsfrist für die Einführung des neuen europäischen Zahlungssystems Sepa um sechs Monate verlängern. Für einen "reibungslosen Übergang" sei die Umstellung nicht weit genug.
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