Dienstag, 31. März 2020

Soforthilfen "Corona" für Kleinstunternehmen und Soloselbständige | TO-Consulting ™

Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige


Es gibt dringenden Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörige der Freien Berufe. Diese leiden unter akuten Liquiditätsengpässen und sehen sich teilweise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, deshalb hat die Bundesregierung umfangreiche Hilfen beschlossen. Um schnell zu unterstützen wird noch in dieser Woche ein Zuschussprogramm aufgelegt, aus dem finanzielle Soforthilfe zur Milderung der finanzielle Notlagen und zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz geleistet werden.
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
• Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
• Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate
Darüber hinaus plant die Landesregierung NRW das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken
Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten
• Einmalzahlung von bis zu von 25.000 Euro
Der Zuschuss soll in Form einer Einmalzahlung erfolgen und muss nicht zurückzahlt werden.
Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können.
Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss.
Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen.
Informationen zu diesem Programm finden Sie hier:
das Formular direkt hier:

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