Dienstag, 21. April 2020

CORONA . So gelingt die BAFA Förderung





So gelingt die BAFA Förderung


Ab sofort können Corona-betroffene KMU und Freiberufler ohne Eigenanteil einen Antrag auf Beratungen beim BAFA stellen. Wir zeigen Ihnen, wie es geht und worauf Sie achten müssen.
Mit der am 3. April 2020 in Kraft getretenen modifizierten Richtlinie für Corona-betroffene Unternehmen, ermöglicht sich für viele Betriebe jetzt die BAFA Förderung:
Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4000 € für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.

WAS IST DIE BAFA FÖRDERUNG?

Die BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bezuschusst zwischen 50 bis 80 % der Kosten für wahrgenommene Beratungsleistungen. Der maximale Förderhöchstsatz, welcher abhängig vom Unternehmensstandort ist, beträgt 3200 €. Grundsätzlich sind die Fördervoraussetzungen denkbar einfach, es gelten die EU-Mittelstandsdefinition für KMU:

  • Nicht mehr als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstes 50 Millionen € oder eine maximale Bilanzsumme von 43 Millionen €

 WER WIRD GEFÖRDERT?


  • Junge Unternehmen – nicht länger als zwei Jahre am Markt
    • Die Bemessungsgrundlage beträgt 4000 €
    • Förderhöchstsatz steht in Abhängigkeit zur Region
      • Neue Bundesländer, exklusive Berlin und Region Leipzig: 80 %
      • Region Lüneburg: 60 %
      • Alte Bundesländer, inklusive Berlin und Region Leipzig: 50 %
  • Bestandsunternehmen – Gründung vor mindestens drei Jahren
    • Die Bemessungsgrundlage beträgt 3000 €
    • Förderhöchstsatz steht in Abhängigkeit zur Region
      • Neue Bundesländer, exklusive Berlin und Region Leipzig: 80 %
      • Region Lüneburg: 60 %
      • Alte Bundesländer, inklusive Berlin und Region Leipzig: 50 %
  • Unternehmen in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten
    • Die Bemessungsgrundlage beträgt 3000 €
    • Der Förderhöchstsatz in Höhe von 90 % gilt für alle Regionen

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmensberatungen und Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen. Auch Unternehmen, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befinden beziehungsweise die Voraussetzung hierfür erfüllen, oder gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen, können von der Förderung nicht profitieren.

WAS WIRD GEFÖRDERT?


  • Allgemeine Beratungen zur Vertiefung von Maßnahmen die der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen
  • Zuschüsse für:
    • wirtschaftliche Fragen der Unternehmensführung
    • finanzielle Fragen der Unternehmensführung
    • personelle Fragen der Unternehmensführung
    • organisatorische Fragen der Unternehmensführung
  • Beratung bezüglich des Abbaus von strukturellen Ungleichheiten innerhalb eines Unternehmens

VORTEILE DER FÖRDERUNG


  • Zügige und weitestgehend komplikationslose Beantragung über das Online Portal der BAFA
  • Unmittelbar nach der Beendigung der Onlinebeantragung erhält der Antragssteller ein Informationsschreiben der Leitstelle – anschließend erfolgt die Beratung idealerweise durch einen durch die BAFA registrierten Berater
  • Großzügiger Abrechnungszeitraum: Beratungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreiben abgerechnet werden

NÜTZLICHE DOKUMENTE UND LINKS

Offizielle Website der BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows
Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung

UNSERE EXPERTENEINSCHÄTZUNG

Die BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows eignet sich hervorragend für die Entwicklung einer Online-Strategie für interessierter Unternehmen. Gemeinsam wird die Darstellung von Zielen, Dienstleistungen und Produkten erarbeitet.
Die Förderung ist zu empfehlen, wenn ein förderwilliges Unternehmen die oben genannten Kriterien erfüllt und bereit ist, diese Art der Beratung als „Erst- oder Basisberatung“ für die Beantwortung von dringenden wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen zu akzeptieren

www.toconsulting.de

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