Donnerstag, 9. Juli 2015



< ... Innovation... >
< ... Beratung... >
< ...Wissenstransfer... >

-> Mail: info@to-consulting.de                                 -> Fax: +49 2565 / 9707753

Fehlende Textilkennzeichnung: Amazon haftet für Verstöße gegen gesetzliche Informations­pflichten
Das Oberlandesgericht Köln hat dem Onlinehändler Amazon untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Ferner wurde dem Unternehmen verboten, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben. Damit gab auch das Berufungsgericht der Wettbewerbszentrale Recht, die Amazon auf Unterlassung verklagt hatte.

Verpasster Flug aufgrund Falschinformation: Reiseveranstalter haftet wegen fehlerhafter Angaben der Reiseleitung
Ein Reiseveranstalter muss einem Reisenden die Buchung eines Ersatzflugs als Schaden erstatten, wenn die Reiseleitung zuvor falsche Angaben zu den Abflugzeiten gemacht hat und daher der Reisende seinen Flug verpasste. Die Schaden­ersatz­pflicht besteht zudem selbst dann, wenn der Reiseveranstalter die Flugbeförderung gar nicht schuldete. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Mieter müssen Installation eines Rauchwarnmelders im Wohnzimmer dulden
Der Mieter einer Wohnung hat den Einbau eines Rauchwarnmelders im Wohnzimmer zu dulden. Denn angesichts dessen, dass dadurch die Sicherheit erhöht wird, handelt es sich um eine duldungspflichtige Modernisierungs­maßnahme nach § 555 d Abs. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Halle (Saale) hervor.

Nach Ablauf der befristeten Untermieterlaubnis kann Vermieter nach erfolgter Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen
Erhält ein Mieter zeitlich befristet die Erlaubnis zur Untermiete, so kann der Vermieter nach erfolgter Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter nach Ablauf der Untermieterlaubnis weiterhin die Wohnung einem Dritten überlässt. Denn in einem solchen Fall liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Vergütungen für Hintergrunddienste im Hausnotruf steuerfrei
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Vergütungen für Rettungshelfer, die im sogenannten Hintergrunddienst von Haus­not­ruf­betreibern nebenberuflich tätig sind, bis zu der gesetzlich geregelten Höchstgrenze uneingeschränkt der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG zuzurechnen sind.




TO|Consulting
Beratung
! Ihr Nutzen ist unser Erfolg !
TO Consulting
Unternehmensberatung in 48599 Gronau- EPE (Westf.)

> www.to-consulting.de
> Mail: info@to-consulting.de
> Tel.: +49 2565 / 402 9753
> Fax: +49 2565 / 970 7753

! Ihr Nutzen ist unser Erfolg !

WERBUNG:

OVERBEEKE                                                         TransportLogistik

< ... uns bewegt, was SIE transportieren ... >

            > 16 Jahre praxisbezogene Erfahrung
               im Speditions- und Logistikbereich                                                                                                                                                    

Spedition                                
Transportmanagement        

  
         [ Mail: kontakt@overbeeke.de ]   ***   [ Fax: +49 2565 970 7753 ]

by: 
Like us on facebook: www.facebook.com/TOConsulting

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen