Donnerstag, 2. Juli 2015

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Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist nur bei stehendem Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor erlaubt
Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist erlaubt, wenn das Auto steht und beim Kraftfahrzeug der Motor ausgeschaltet ist. Das Handy wird benutzt, sobald es aufgenommen und in der Hand gehalten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.0

Ehegatte kann nach Scheitern der Ehe anhand der Regeln zum Auftragsrecht Befreiung von einer Grundschuld verlangen
Nimmt ein Ehegatte zwecks Erweiterung seiner Praxisräume ein Darlehen auf und sichert der andere Ehegatte dieses Darlehen mit einer Grundschuld an seinem Grundstück ab, so kann der absichernde Ehegatte nach Scheitern der Ehe anhand der Regeln zum Auftragsrecht die Befreiung von der Grundschuld verlangen. Der absichernde Ehegatte muss dabei jedoch die wirtschaftlichen Interessen des anderen Ehegatten angemessen berücksichtigen. Dies kann durch Vorlage eines Tilgungsplans geschehen, der erkennen lässt, für welche Zwecke und für welche Zeit die Grundschuld benötigt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dringender Verdacht einer schwerwiegenden Vertrags­pflicht­verletzung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann auch der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Vertrags­pflicht­verletzung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, wenn der Verdacht dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeits­verhältnisses unzumutbar macht. Ein solcher wichtiger Grund kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes Vorteile im privaten Bereich entgegen nimmt, die unter Bezug auf sein Arbeitsverhältnis geleistet werden. Unabhängig von einer eventuellen Strafbarkeit verletzt er dadurch seine vertragliche Pflicht, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Der wichtige Grund kann in der zu Tage getretenen Einstellung des Arbeitnehmers, bei Erfüllung seiner Aufgaben unberechtigte Vorteile entgegen zu nehmen, liegen. Hierdurch zerstört er regelmäßig das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Halle hervor.


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