Sonntag, 5. Juli 2015

update: neue Urteile



Wirksame Räumung von Gewerberäumen trotz Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen
Lässt ein Gewerbemieter in den Kellerräumen Sperrmüll zurück, so ist darin eine wirksame Räumung zu sehen. Es liegt insofern keine unzulässige Teilräumung vor. In dem Zurücklassen von Sperrmüll ist aber eine Schlechterfüllung der Räumungspflicht zu sehen, welche eine Schaden­ersatz­pflicht des Mieters auslösen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.


Filesharing: Internet­anschluss­inhaber muss möglichen Täter selbst ermitteln
Der Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus unerlaubt Dateien geladen wurden, muss selbst Nachforschungen darüber anstellen, wer konkret der Täter gewesen ist und dies dem Gericht mitteilen. Sonst haftet er selbst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.


BGH: Eigentum des Arbeitgebers an Gegenständen in seinen Räumlichkeiten wird vermutet
Befinden sich Gegenstände in den Räumen des Arbeitgebers, so wird gemäß § 1006 Abs. 1 BGB vermutet, dass der Arbeitgeber Eigentümer der Gegenstände ist. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um offenkundig persönlichen Besitz des Arbeitnehmers handelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.


Hartnäckiger Lärm, Werfen von Unrat sowie ekelerregende Verschmutzung des Balkons durch Mitmieter rechtfertigt Mietminderung
Geht von einem Mitmieter hartnäckiger Lärm aus, wirft er mit Unrat und verschmutzt er in ekelerregender Weise den Balkon so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Solche groben Belästigungen müssen selbst in einem sozialen Brennpunkt nicht hingenommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

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